PERSONAL TRAINING Kaluza + Team
1 Allgemeines
Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
2 Leistungsgegenstand
PERSONAL TRAINING Kaluza + Team verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3 Training
Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten. In bestimmten Fällen darf die Einheit auch um 15 Minuten gekürzt oder verlängert werden. Ansonsten müssen längere oder kürzere Trainingseinheiten ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
PERSONAL TRAINING Kaluza + Team steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
4 Zeitkarten und Gutscheine
Eine Karte für mehrere Einheiten (Personal Training) sowie Gutscheine aller Art sind ein Jahr ab Kaufdatum gültig und übertragbar.
Eine Verrechnung des Werts von nicht genutzten Einheiten sowie die Auszahlung von Gutscheinen sind nicht möglich.
5 Zahlungsbedingungen
Der Klient erhält von PERSONAL TRAINING Kaluza + Team eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge sofort zu zahlen ist.
Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt jeweils nach Vereinbarung.
Fahrtkosten werden nach Vereinbarung abgerechnet.
6 Personal Group Training
Personal Group Training (PGT) ist ein hocheffektives Training in Kleingruppen. Für die Teilnahme ist der Erwerb einer Tageskarte oder einer 10er-Karte erforderlich.
Die Anmeldung zu einem oder mehreren Kursen erfolgt mit dem Erwerb einer Tages- bzw. 10er-Karte. Eine Tageskarte ist für einen definierten Kurstag gültig. Eine 10er-Karte ist maximal drei Monate ab Kaufdatum gültig und kann für alle angebotenen Kurse von PERSONAL TRAINING Kaluza + Team im Gültigkeitszeitraum unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppe genutzt werden. Die 10er-Karte ist nicht übertragbar. Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Karte fällig.
Für die bessere Planbarkeit ist die Teilnahme mindestens 12 Stunden vor der Trainingseinheit abzusagen, ansonsten wird die Trainingseinheit berechnet. Bei langfristiger Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In diesem Fall wird die Teilnahme bis zur Gesundschreibung ausgesetzt. Die Gültigkeit der 10er-Karte verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Krankschreibung.
An gesetzlichen Feiertagen werden keine Trainingseinheiten angeboten.
Eine Verrechnung oder Auszahlung des Werts von nicht genutzten Einheiten ist nicht möglich.
7 Weitere Leistungen
Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostiker, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem entweder direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten oder werden dem Klienten durch PERSONAL TRAINING Kaluza + Team in Rechnung gestellt.
Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.
8 Haftung
Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit gemeinsam mit dem Trainer vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstellen wir uns der Schweigepflicht.
Gegenüber dem Klienten schließt PERSONAL TRAINING Kaluza + Team jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
PERSONAL TRAINING Kaluza + Team haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von PERSONAL TRAINING Kaluza + Team.
9 Verhinderung
Um ein effektives Training zu ermöglichen, ist ein pünktlicher Trainingsbeginn erforderlich.
Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen.
Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. PERSONAL TRAINING Kaluza + Team ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben.
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch PERSONAL TRAINING Kaluza + Team können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben bzw. nachgeholt.
10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von PERSONAL TRAINING Kaluza + Team gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
Zusätzlich gilt die Datenschutzerklärung, die auf unserer Internetseite:
www.personaltrainer-hannover.de eingesehen werden kann.
11 Vertragsbeginn und -ende
Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der schriftlichen Vereinbarung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und PERSONAL TRAINING Kaluza + Team als rechtskräftig.
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Kündigung der Schriftform per Brief. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Kommt der Klient mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann PERSONAL TRAINING Kaluza + Team den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
12 Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
Das Abwerben von Arbeitnehmern und freiberuflich tätigen Mitarbeiter von PERSONAL TRAINING Kaluza + Team ist verboten. Geschied dies trotzdem, zahlt der Klient als Schadenersatz den fünffache Jahresumsatzes (letzten 12 Monate) sofort an PERSONAL TRAINING Kaluza + Team.
13 Hinweis zu Messverfahren
PERSONAL TRAINING Kaluza + Team weist darauf hin, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur durchgeführt werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Invasive Messverfahren (beispielsweise mit Blutentnahme) erfüllen nicht den direkten oder indirekten Tatbestand der Körperverletzung am Klienten. Dieser Vereinbarung stimmt der Klient ausdrücklich zu.
14 Sporttauglichkeit
Der Klient versichert, sportgesund zu sein.
Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient PERSONAL TRAINING Kaluza + Team sofort unterrichten.
Nötigenfalls hat der Klient dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.
15 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
© PERSONAL TRAINING Kaluza + Team